
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland hat Anspruch auf einen Festbetrag von mindestens 360 € pro Hörtechnik bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung. Auch ist es bei GEERS möglich, Hörgeräte komplett privat zu erwerben.
Hörgeräte gibt es in verschiedenen Preisklassen. Der Preis für einfache Basis-Hörtechnik liegt in Höhe des Festbetrages. Bei High-Tech-Hörgeräten mit Spitzenleistung liegt die Preisspanne bei bis zu 3.000 €. Dabei bestimmt vor allem die individuelle Hörsituation, welches Gerät am besten geeignet ist. Möchten Sie ein erstklassiges Hörgerät nutzen, bieten wir Ihnen eine bequeme Ratenzahlung an.
Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Festbetrag für ein weiteres Hörgerät, auch wenn der Hörverlust nicht zugenommen hat. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden.
Hinsichtlich eventuell anfallender Reparaturen werden durch die Krankenkassen häufig vorweg Pauschalen gezahlt. Diese decken jedoch in der Regel die Reparaturkosten der Industrie nicht ab. Mit den verschiedenen GEERS Schutzbriefen sind Sie im Falle von Reparaturen und/oder Verlust sowie Diebstahl auf der sicheren Seite.
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